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1、姓名:_ 班級(jí):_ 學(xué)號(hào):_-密-封 -線- 人民代表大會(huì)(德)考試時(shí)間:120分鐘 考試總分:100分題號(hào)一二三四五總分分?jǐn)?shù)遵守考場紀(jì)律,維護(hù)知識(shí)尊嚴(yán),杜絕違紀(jì)行為,確保考試結(jié)果公正。das system der volkskongresse 1. charakter und stellung der volkskongresse die volkskongresse sind die organisationsformen der staatsmacht der demokratischen diktatur des volkes und das grundlegende politisc

2、he system chinas.alle macht in der volksrepublik china gehrt dem volk. die organe, durch die das volk die staatsmacht ausbt, sind der nationale volkskongre und die lokalen volkskongresse auf den verschiedenen ebenen.der nationale volkskongre und die lokalen volkskongresse der verschiedenen ebenen we

3、rden durch demokratische wahlen gebildet, sind dem volk verantwortlich und stehen unter seiner aufsicht.alle organe der staatsverwaltung, alle staatsorgane der rechtsprechung und alle organe der staatsanwaltschaft werden von den volkskongressen ins leben gerufen, sind ihnen verantwortlich und unterl

4、iegen ihrer aufsicht.der nationale volkskongre ist das hchste organ der staatsmacht; die lokalen volkskongresse aller ebenen sind die lokalen organe der staatsmacht.2. der nationale volkskongrea. die zusammensetzung und die amtsdauer des nationalen volkskongressesder nationale volkskongre setzt sich

5、 aus abgeordneten zusammen, die von den provinzen, den autonomen gebieten, den regierungsunmittelbaren stdten und den armee-einheiten gewhlt werden.die abgeordneten des nationalen volkskongresses bilden nach den wahleinheiten delegationen. jede delegation whlt ihren leiter und stellvertretenden leit

6、er.die leiter sind im allgemeinen die sekretre der parteikomitees der kp chinas auf der provinzebene und der armee-einheiten der hchsten ebene oder die vorsitzenden der stndigen ausschsse der lokalen volkskongresse. die stellvertretenden leiter sind im allgemeinen die vorsitzenden oder stellvertrete

7、nden vorsitzenden der stndigen ausschsse der lokalen volkskongresse auf der provinzebene oder der armee-einheiten der hchsten ebene.alle nationalen minderheiten sind berechtigt, angemessen vertreten zu sein.der nationale volkskongre wird auf die dauer von fnf jahren gewhlt.der stndige ausschu des na

8、tionalen volkskongresses mu dafr sorgen, da zwei monate vor ablauf der amtszeit eines nationalen volkskongresses die wahl der abgeordneten zum nachfolgenden nationalen volkskongre abgeschlossen ist.sollten auergewhnliche umstnde eintreten, die diese wahl verhindern, so kann sie durch die entscheidun

9、g einer stimmenmehrheit von mehr als zwei dritteln aller mitglieder des stndigen ausschusses des nationalen volkskongresses verschoben und die amtszeit des bestehenden nationalen volkskongresses verlngert werden.die wahl der abgeordneten zum nachfolgenden nationalen volkskongre mu innerhalb eines ja

10、hres nach der beendigung solcher auergewhnlicher umstnde abgeschlossen sein.die tagung des nationalen volkskongresses findet einmal jhrlich statt und wird von seinem stndigen ausschu einberufen.eine tagung des nationalen volkskongresses kann zu jeder zeit einberufen werden, wenn der stndige ausschu

11、des nationalen volkskongresses dies fr notwendig hlt oder wenn mehr als ein fnftel der abgeordneten des nationalen volkskongresses einen entsprechenden antrag stellt.b. die funktionen und gewalten des nationalen volkskongressesder nationale volkskongre bt folgende funktionen und gewalten aus:(1) abn

12、derung der verfassung;abnderungen der verfassung mssen vom stndigen ausschu des nationalen volkskongresses oder von mehr als einem fnftel der abgeordneten des nationalen volkskongresses vorgeschlagen und von mehr als zwei dritteln aller abgeordneten des nationalen volkskongresses angenommen werden.(

13、2) berwachung der durchfhrung der verfassung;(3) ausarbeitung und abnderung von grundlegenden gesetzen ber strafsachen, zivile angelegenheiten, die staatsorgane und andere angelegenheiten;(4) wahl des vorsitzenden und des stellvertretenden vorsitzenden der volksrepublik china;(5) entscheidung ber di

14、e ernennung des ministerprsidenten des staatsrats auf vorschlag des vorsitzenden der volksrepublik china; entscheidung ber die ernennung der stellvertretenden ministerprsidenten, der staatskommissare, der minister, der vorsitzenden der kommissionen, des prsidenten der oberrechnungskammer und des gen

15、eralsekretrs des staatsrats auf vorschlag des ministerprsidenten des staatsrats;(6) wahl des vorsitzenden der zentralen militrkommission und auf dessen vorschlag hin entscheidung ber die ernennung der anderen mitglieder der zentralen militrkommission;(7) wahl des prsidenten des obersten volksgericht

16、s;(8) wahl des generalstaatsanwalts der obersten volksstaatsanwaltschaft;(9) prfung und besttigung der plne fr die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche entwicklung und der berichte ber ihre durchfhrung;(10) prfung und besttigung des staatshaushalts und des berichts ber dessen durchfhrung;(11)

17、nderung oder aufhebung unangemessener entscheidungen, die vom stndigen ausschu des nationalen volkskongresses gefllt wurden;(12) genehmigung der errichtung von provinzen, autonomen gebieten und regierungsunmittelbaren stdten;(13) entscheidung ber die errichtung von sonderverwaltungsgebieten und die

18、dort einzurichtenden systeme;(14) entscheidung ber die fragen von krieg und frieden;(15) alle anderen funktionen und gewalten, die durch das hchste organ der staatsmacht ausgebt werden sollen.(16) der nationale volkskongre hat die gewalt, die folgenden personen abzuberufen oder ihrer mter zu enthebe

19、n:den vorsitzenden und den stellvertretenden vorsitzenden der volksrepublik china;den ministerprsidenten, die stellvertretenden ministerprsidenten, die staatskommissare, die minister, die vorsitzenden der kommissionen, den prsidenten der oberrechnungskammer und den generalsekretr des staatsrates;den

20、 vorsitzenden und die anderen mitglieder der zentralen militrkommission;-den prsidenten des obersten volksgerichts;den generalstaatsanwalt der obersten volksstaatsanwaltschaft. 3. der stndige ausschu des nationalen volkskongressesin der zeit zwischen den tagungen des nationalen volkskongresses wird

21、die staatsmacht von seinem stndigen organ-dem stndigen ausschu-ausgebt, der dem nationalen volkskongre verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist.a. die zusammensetzung und die amtszeit des stndigen ausschusses des nationalen volkskongressesder stndige ausschu des nationalen volkskongresses setzt

22、 sich zusammen aus dem vorsitzenden, den stellvertretenden vorsitzenden, dem generalsekretr und anderen mitgliedern.nationale minderheiten sind berechtigt, im stndigen ausschu des nationalen volkskongresses angemessen vertreten zu sein.der nationale volkskongre whlt die mitglieder seines stndigen au

23、sschusses und hat die gewalt, sie ihres amtes zu entheben.die mitglieder des stndigen ausschusses des nationalen volkskongresses drfen kein amt in organen der staatsverwaltung, der rechtsprechung oder der staatsanwaltschaft bekleiden.der stndige ausschu des nationalen volkskongresses hat die gleiche

24、 amtszeit wie der nationale volkskongre und bt seine funktionen und gewalten solange aus, bis der nachfolgende nationale volkskongre einen neuen stndigen ausschu gewhlt hat.der vorsitzende und die stellvertretenden vorsitzenden des stndigen ausschusses drfen ihr amt nicht lnger als zwei aufeinanderf

25、olgende amtszeiten ausben.b. die funktionen und gewalten des stndigen ausschusses des nationalen volkskongressesder stndige ausschu des nationalen volkskongresses bt folgende funktionen und gewalten aus:(1) auslegung der verfassung und berwachung ihrer durchfhrung;(2) ausarbeitung und abnderung der

26、gesetze mit ausnahme derer, die vom nationalen volkskongre ausgearbeitet werden sollen;(3) teilweise ergnzung und abnderung der vom nationalen volkskongre ausgearbeiteten gesetze in der zeit zwischen den tagungen des nationalen volkskongresses unter der voraussetzung, da sie den grundprinzipien der

27、betreffenden gesetze nicht zuwiderlaufen;(4) auslegung der gesetze;(5) prfung und besttigung der whrend der durchfhrung notwendigen, teilweisen nderung der plne fr die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche entwicklung und des staatshaushalts in der zeit zwischen den tagungen des nationalen volk

28、skongresses;(6) berwachung der arbeit des staatsrats, der zentralen militrkommission, des obersten volksgerichts und der obersten volksstaatsanwaltschaft;(7) aufhebung von administrativen verordnungen und vorschriften, entscheidungen und anordnungen des staatsrats, die im widerspruch zur verfassung

29、und zu den gesetzen stehen;(8) aufhebung von lokalen verordnungen, vorschriften und beschlssen der organe der staatsmacht der provinzen, autonomen gebiete und regierungsunmittelbaren stdte, die im widerspruch zur verfassung, zu den gesetzen und zu administrativen verordnungen und vorschriften stehen

30、;(9) entscheidung ber die ernennung der minister, der vorsitzenden der kommissionen, des prsidenten der oberrechnungskammer, des generalsekretrs des staatsrats auf vorschlag des ministerprsidenten des staatsrats in der zeit zwischen den tagungen des nationalen volkskongresses;(10) entscheidung ber d

31、ie ernennung der anderen mitglieder der zentralen militrkommission auf vorschlag des vorsitzenden der kommission in der zeit zwischen den tagungen des nationalen volkskongresses;(11) ernennung und abberufung der stellvertretenden prsidenten, richter und mitglieder des richterkomitees des obersten vo

32、lksgerichts und des prsidenten des militrgerichts auf gesuch des prsidenten des obersten volksgerichts;(12) ernennung und abberufung der stellvertretenden generalstaatsanwlte, der staatsanwlte und mitglieder des staatsanwaltschaftskomitees der obersten volksstaatsanwaltschaft sowie des generalstaats

33、anwalts der militrstaatsanwaltschaft auf gesuch des generalstaatsanwalts der obersten volksstaatsanwaltschaft sowie besttigung der ernennung und abberufung der generalstaatsanwlte der volksstaatsanwaltschaften der provinzen, autonomen gebiete und regierungsunmittelbaren stdte;(13) entscheidung ber d

34、ie ernennung und abberufung von bevollmchtigten vertretern im ausland;(14) entscheidung ber die ratifizierung und aufhebung der mit anderen lndern abgeschlossenen vertrge und wichtigen abkommen;(15) festsetzung der ordnung von dienstgraden und rangstufen fr militrisches bzw. diplomatisches personal

35、und anderen besonderen titeln und rngen;(16) stiftung von staatlichen orden, medaillen und ehrentiteln und entscheidung ber deren verleihung;(17) entscheidung ber die erteilung von sonderamnestien;(18) in der zeit zwischen den tagungen des nationalen volkskongresses die entscheidung ber die erklrung

36、 des kriegszustandes im falle eines bewaffneten angriffs auf das land oder im falle der pflicht zur erfllung eines internationalen vertrags ber die gemeinsame verteidigung gegen eine aggression;(19) entscheidung ber eine allgemeine oder teilweise mobilmachung;(20) entscheidung ber die verhngung des

37、ausnahmezustands im ganzen land oder in einzelnen provinzen, autonomen gebieten und regierungsunmittelbaren stdten;(21) alle anderen ihm vom nationalen volkskongre bertragenen funktionen und gewalten. c. die organe des stndigen ausschusses des nationalen volkskongresses.der vorsitzende des stndigen

38、ausschusses des nationalen volkskongresses leitet die arbeit des stndigen ausschusses des nationalen volkskongresses und beruft seine tagungen ein.die stellvertretenden vorsitzenden und der generalsekretr untersttzen den vorsitzenden bei seiner arbeit.der vorsitzende, die stellvertretenden vorsitzen

39、den und der generalsekretr sind die teilnehmer der vorsitzendenkonferenz, die die wichtigen laufenden arbeiten des stndigen ausschusses des nationalen volkskongresses verrichtet.der stndige ausschu des nationalen volkskongresses bildet ein komitee, dessen aufgabe darin besteht, die qualifikation der

40、 nachgewhlten abgeordneten des laufenden nationalen volkskongresses und der neugewhlten abgeordneten des nchsten nationalen volkskongresses zu prfen.das komitee setzt sich zusammen aus dem vorsitzenden, den stellvertretenden vorsitzenden und mitgliedern, die von der vorsitzendenkonferenz des stndige

41、n ausschusses des nationalen volkskongresses unter den mitgliedern des stndigen ausschusses nominiert und von der plenartagung des stndigen ausschusses angenommen werden.der nationale volkskongre richtet sonderkommissionen einunter leitung des nationalen volkskongresses und seines stndigen ausschuss

42、es prfen, diskutieren und verfassen die sonderkommissionen die entsprechenden gesetzesvorlagen und resolutionsentwrfe.in der zeit zwischen den tagungen des nationalen volkskongresses unterstehen die sonderkommissionen dem stndigen ausschu des nationalen volkskongresses.der ix. nationale volkskongre

43、hat 9 sonderkommissionen gebildet-die nationalitten-kommission, die gesetzeskommission, die finanz- und wirtschaftskommission, die kommission fr erziehung, wissenschaft, kultur und gesundheitswesen, die kommission fr auswrtige angelegenheiten, die kommission fr auslandschinesen, die kommission fr in

44、nere angelegenheiten und justiz, die kommission fr den umwelt- und ressourcenschutz sowie die kommission fr die landwirtschaft und die lndlichen gebiete.die leiter der sonderkommissionen sind im allgemeinen stellvertretende vorsitzende oder mitglieder des stndigen ausschusses des nationalen volkskon

45、gresses.der nationale volkskongre und sein stndiger ausschu knnen, wenn sie es fr ntig erachten, kommissionen zur untersuchung spezieller fragen bilden und aufgrund der berichte dieser kommissionen entsprechende beschlsse fassen.4. die lokalen volkskongresse und deren stndige ausschssevolkskongresse

46、 sind in den provinzen, regierungsunmittelbaren stdten, kreisen, stdten, stadtbezirken, gemeinden, nationalitten-gemeinden und ortschaften eingerichtet. die lokalen volkskongresse von der kreisebene aufwrts richten ihre stndigen ausschsse ein.a. die organisation und amtszeit der lokalen volkskongres

47、se aller ebenendie amtszeit der volkskongresse der provinzen, regierungsunmittelbaren stdte und der in bezirke unterteilten stdte betrgt fnf jahre. die amtszeit der volkskongresse der kreise, der stdte ohne bezirke, der stadtbezirke, gemeinden, nationalitten-gemeinden und ortschaften betrgt drei jah

48、re.b .die funktionen und befugnisse der lokalen volkskongresse aller ebenen.die lokalen volkskongresse aller ebenen gewhrleisten in ihren jeweiligen verwaltungsgebieten die einhaltung und durchfhrung der verfassung, der gesetze und administrativen verordnungen und vorschriften; im rahmen ihrer vom g

49、esetz festgelegten befugnisse verabschieden und verknden sie beschlsse und berprfen und bestimmen die plne fr die lokale wirtschaftliche und kulturelle entwicklung und fr die entwicklung der ffentlichen dienstleistungen.die lokalen volkskongresse von der kreisebene aufwrts berprfen und besttigen die

50、 plne fr die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche entwicklung und die haushalte ihrer jeweiligen verwaltungsgebiete sowie die berichte ber ihre durchfhrung und haben die befugnis, unangemessene entscheidungen der stndigen ausschsse der volkskongresse der jeweiligen ebene zu ndern oder zu annul

51、lieren.die volkskongresse der provinzen, autonomen gebiete, regierungsunmittelbaren stdte und stdte mit dem sitz der provinzregierung oder der regierung der autonomen gebiete sowie der vom staatsrat genehmigten greren stdte haben die befugnis, entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und kultu

52、rellen verhltnissen ihrer jeweiligen verwaltungsgebiete lokale verordnungen und vorschriften auszuarbeiten.die lokalen volkskongresse verschiedener ebenen whlen auf ihrer jeweiligen ebene die provinzgouverneure und stellvertretenden provinzgouverneure, die brgermeister und stellvertretenden brgermei

53、ster, die kreisvorsteher und stellvertretenden kreisvorsteher, die bezirksvorsteher und stellvertretenden bezirksvorsteher, die gemeindevorsteher und stellvertretenden gemeindevorsteher, die vorsteher und stellvertretenden vorsteher der ortschaften und haben die befugnis, sie abzusetzen.die lokalen

54、volkskongresse von der kreisebene aufwrts whlen die prsidenten der volksgerichte und die generalstaatsanwlte der volksstaatsanwaltschaften der jeweiligen ebene und haben die befugnis, sie abzusetzen. die wahl oder absetzung der generalstaatsanwlte der volksstaatsanwaltschaften ist dem generalstaatsa

55、nwalt der volksstaatsanwaltschaft der nchsthheren ebene zur weiterleitung an den stndigen ausschu des volkskongresses dieser ebene zur billigung durch diesen mitzuteilen. c. die zusammensetzung und befugnisse der stndigen ausschsse der lokalen volkskongresse verschiedener ebenendie stndigen ausschss

56、e der lokalen volkskongresse von der kreisebene aufwrts setzen sich zusammen aus dem vorsitzenden, den stellvertretenden vorsitzenden und anderen mitgliedern und sind ihren jeweiligen volkskongressen verantwortlich und rechenschaftspflichtig. die lokalen volkskongresse von der kreisebene aufwrts whl

57、en die mitglieder der stndigen ausschsse der jeweiligen ebene und haben das recht, sie abzusetzen.die mitglieder der stndigen ausschsse der lokalen volkskongresse von der kreisebene aufwrts drfen keine mter in den organen der staatsverwaltung, der rechtsprechung oder der staatsanwaltschaft bekleiden.die stndigen ausschsse der lokalen volkskongresse von der kreisebene aufwrts diskutieren und entscheiden ber w

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